die Prüfung NHB
Wer den Ausweis des NHB in Kreditkartenformat haben möchte, und damit auch amtlich die erfolgreich absolvierte Prüfung hinterlegt haben will, darf sich gerne zu einem passenden Prüfungsdatum anmelden. Der Besuch des NHB Kurses bietet die optimale Vorbereitung für eine stressfreie und erfolgreiche Prüfung vom Mensch-Hund-Team.
JEDER HUNDEHALTER KANN OHNE KURS AN DER PRÜFUNG TEILNEHMEN, DIE PRÜFUNG FINDET UNABHÄNGIG VON BESUCHTEN KURSEN STATT, AUCH HUNDEHALTER WELCHE DEN NHB KURS ANDERWEITIG BESUCHT HABEN KÖNNEN AN DER PRÜFUNG TEILNEHMEN.
Die Prüfung besteht aus folgenden 12 Posten:
- Aussteigen aus dem Auto oder Verlassen eines engen Raumes
- Anlegen eines Notfallmaulkorbes sowie Gittermaulkorb, korrektes Anlegen eines Pfotenverbandes
- Leinenlaufen mit Anhalten, Sitzen, und Warten
- Spielen (Kooperation, Selbstbeherrschung, Beruhigungsphase)
- Abruf des Hundes bei Begegnung mit einem Jogger/Radfahrer
- Körperpflege und untersuchen lassen. (Zähne, Ohren, Chip auslesen)
- Kreuzen von Passanten mit Kinderwagen
- Abrufen unter Ablenkung
- Restaurantbesuch
- Begegnungen mit fremden Hunden
- Überqueren einer Strasse
- Gesamteindruck Mensch-Hund-Beziehung, Handling
Die Beurteilung beschreibt das Verhalten zum Zeitpunkt der Prüfung und ist eine Momentaufnahme. Dabei ist ebenfalls die Mensch-Hund-Beziehung, das Handling sowie das Alter des Hundes massgebend.
Dem Aspekt der Sozialverträglichkeit des Hundes wird mehr Gewicht beigemessen, als der prüfungsreifen Ausführung der Übungen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 18 von 24 möglichen Punkten erreicht wurden.
Bestimmungen zur Prüfungszulassung:
Der zu prüfende Hund muss ein Mindestalter von 12 Monaten erreicht haben. Gefährliche oder aggressive Hunde sind nicht zugelassen, ebenfalls führt gefährliches Verhalten an der Prüfung zum sofortigen Abbruch der Prüfung.
(Ich empfehle zuerst ein Verhaltenstraining bei einer kompetenten Fachperson, ggf. kann die Prüfung später absolviert werden, Kontaktadresse werden gerne vermittelt.)
Der Hundeführer muss Haftpflichtversichert sein, bei Jugendlichen die Eltern oder der gesetzliche Vertreter.
Sämtliche Handlungen welche das Tierschutzgesetz verletzen führen zum sofortigen Ausschluss der Prüfung, dazu gehören: Leinenruck, Lendenleinen sowie andere aversive Trainingsmethoden. Ebenfalls nicht gestattet sind sämtliche tierschutzrelevanten Hilfsmittel wie Elektro- oder Luftdruckhalsbänder und Führhilfen welche dem Hund Schmerzen bereiten.
Der Hund sollte in einem gut sitzenden Brustgeschirr (Halsband fakkultativ) und einer normalen Führleine an der Prüfung erscheinen. Das Belohnen vor und nach den einzelnen Übungen ist erwünscht, während der Prüfungssequenz ist es nicht gestattet.